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Kennzeichendschungel? Nicht mit uns

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Kennzeichen. Da ist es nicht immer leicht den Überblick zu behalten... Nicht jedes ist für jeden Fahrzeugführer gleich relevant oder zugänglich.

Grundsätzlich gibt nur die Kfz-Zulassungsstelle Kfz-Kennzeichen aus und weist sie einem Fahrzeug zu, umgangssprachlich nennen wir das ein Nummernschild. Dieses Kennzeichen setzt sich aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer zusammen.

Aber welche Kennzeichen gibt es und wofür brauche ich sie?


STANDARDKENNZEICHEN

Standardkennzeichen werden bei herkömmlichen PKW verwendet und können in zwei Arten unterteilt werden: solche mit der alten DIN-Schrift und neuere Eurokennzeichen. Ein Standardkennzeichen besteht aus drei Elementen: dem Nationalitätszeichen, dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.

Zusätzlich befindet sich auf dem Standardkennzeichen ein Prüfsiegel, das die Gültigkeit der Hauptuntersuchung angibt. Anhand der Farbe des Siegels kann man erkennen, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Darunter befindet sich noch ein Stempel, den die Zulassungsbehörde ausstellt und der bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet wurde.


KURZZEITKENNZEICHEN

Die Gültigkeit dieser 5-Tages-Kennzeichen ist zeitlich begrenzt. In der Regel sind sie für einen Zeitraum von einem bis fünf Tagen gültig. Das Ablaufdatum wird gelb hinterlegt und rechts auf dem Kennzeichnen vermerkt.


SAISONKENNZEICHEN

Saisonkennzeichen ähneln Kurzzeitkennzeichen. Auch sie sind nur für eine bestimmte Zeitspanne gültig, jedoch dauert dieser Zeitraum zwischen zwei bis elf Monaten länger als bei Kurzzeitkennzeichen. Motorräder, Campingmobile und Cabriolets haben häufig Saisonkennzeichen angebracht.Da diese Fahrzeugtypen nicht das ganze Jahr über genutzt werden, kann auch die Kfz-Steuer nicht ganzjährig berechnet werden.

Saisonkennzeichen ähneln optisch den Standardkennzeichen und zeigen die Gültigkeitsdauer auf der rechten Seite mit dem Start- und Endmonat an.


GRÜNES KENNZEICHEN

Grüne Kennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die von Steuerbefreiung oder steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Diese Kennzeichnen kommen hauptsächlich bei Arbeitsfahrzeugen und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen vor. Um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, benötigt man eine Genehmigung des Finanzamts.

Das Erscheinungsbild eines grünen Kennzeichens gleicht einem Standardkennzeichen, jedoch ist die Schriftfarbe statt schwarz in Grün gehalten.


AUSFUHRKENNZEICHEN

Für den Export eines Fahrzeugs benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen, das auch als Export- oder Zollkennzeichen bezeichnet wird. Diese Kennzeichen haben eine Gültigkeit von bis zu zwölf Monaten und tragen das Ablaufdatum auf der rechten Seite in schwarzer Schrift auf rotem Grund.


WECHSELKENNZEICHEN

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge ausgestellt werden, darf jedoch nicht gleichzeitig an beiden genutzt werden. Die Fahrzeugklassen müssen übereinstimmen.

Wechselkennzeichen können mit H-Kennzeichnen und E-Kennzeichnen kombiniert werden. Allerdings ist es nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für Fahrzeuge mit Saison-, Ausfuhr-, Kurzzeit- oder roten Kennkennzeichen zu erhalten.


E-KENNZEICHEN

Das E-Kennzeichen sieht optisch aus wie ein Standardkennzeichen, hat jedoch am Ende der Zahlenkombination ein "E". Diese Kennzeichen erhalten Batterieelektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge.

OLDTIMERKENNZEICHEN

Um als Oldtimer zugelassen zu werden, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Ein Gutachten ist zur Zulassung erforderlich. Durch das Oldtimerkennzeichen profitiert das Auto von einer reduzierten Kfz-Steuer.

Es gibt verschiedene Arten von Oldtimerkennzeichen:
- H-Kennzeichen (das gebräuchlichste)
- Rotes Oldtimerkennzeichen (07er)
- Saisonkennzeichen

Das historische H-Kennzeichen erfordert eine Begutachtung durch einen offiziell anerkannten Sachverständigen. Dabei wird festgestellt, ob das Fahrzeug größtenteils im Originalzustand ist und vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gebracht wurde.

Seit den 90er Jahren gibt es ein rotes Oldtimerkennzeichen, auch bekannt als 07-Kennzeichen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie für ein H-Kennzeichen, mit dem Unterschied, dass dieses Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt werden kann. Es fungiert also als eine Art Wechselkennzeichen und bietet Besitzern von mehreren Oldtimern eine kostengünstige Möglichkeit zur Zulassung ihrer Fahrzeuge.

Fahrten zu Messen sowie Werkstatt- und Überführungsfahrten sind mit diesem Kennzeichnen gestattet; jedoch nicht für den täglichen Gebrauch vorgesehen.


VERSICHERUNGSKENNZEICHEN

Versicherungskennzeichen dienen als Nachweis einer Versicherungspolice für Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds Roller) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sowie für E-Scooter und Segways (die schneller als 20 km/h fahren können). Neue Kennzeichnen variieren jährlich in Farbe zwischen blau, grün, oder schwarz. Sie haben eine Gültigkeit von einem Jahr bevor sie erneuert werden müssen.


SONDERKENNZEICHEN

Für Diplomaten, Behörden und öffentliche Einrichtungen bestehen spezielle Kennzeichen:

0 Fahrzeuge des diplomatischen Korps
0-1 Bundespräsident
0-2 Bundeskanzler
0-3 Außenminister
1-1 Bundestagspräsident
AD/AF/HK Privatfahrzeuge der Angehörigen der US-Armee
BD Bundesorgane (sofern nicht oben genannt)
BG Bundesgrenzschutz
BP Dienstfahrzeuge der Bundespolizei
BW Bundesschifffahrtverwaltung
CC Konsularischer Dienst
CD Diplomatischer Dienst
THW Technisches Hilfswerk
X NATO-Hauptquartier
Y Fahrzeugen der deutschen Streitkräfte


ROTE KENNZEICHEN (06er - Händler und 05er - Prüfstellen /Überwachungsorganisationen)

werden oft an Händlern vergeben. Sie dürfen nur für bestimmte Fahrten verwendet werden, wie beispielsweise Probefahren mit potentiellen Käufern oder Überführungsfahrten zur Werkstatt nach einer Reparatur. Diese Kennzeichnen können sowohl als "Händlerkennzeichen" als auch von Werkstätten oder Herstellern beantragt werden.

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