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SERVICENUMMER 0871 76500

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere Services, Abläufe und allem, was Sie sonst noch wissen möchten.

Schadengutachten

Ein Schadengutachten von einem unabhängigen Gutachter beschreibt die Ihnen entstandenen Schäden vollständig und korrekt. Sie haben damit ein wesentliches Argument in der Hand, damit Ihnen der entstandene Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt wird.

Ja. Bitte vereinbaren Sie diesen unter der Telefonnummer 0871 76500 oder via E-Mail: info@sv-bauer.de.

Falls das Auto noch fahrtüchtig ist, fahren Sie es zu uns. Anderenfalls schleppen Sie das Fahrzeug ab oder lassen es abschleppen.

Eine Aufnahme des Schadens bei Ihnen zu Hause ist grundsätzlich auch möglich.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Falls gegeben: Nachweise zu technischen Änderungen (wie Sonderräder, Tieferlegung). Das können sein: eine Anbaubestätigung, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein Teilegutachten etc.
  • Falls vorhanden: Daten vom Unfallverursacher. Am besten Sie holen sich gleich unseren Ratgeber „Unverschuldeter Unfall“, der neben vielen Informationen einen ausführlichen Unfallfragenbogen zum Ausfüllen enthält. Sie können den Ratgeber auch hier downloaden.

Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Wertgutachten

Für die umfassende Ermittlung eines Vermögensbestandes bietet ein objektives Kfz-Wertgutachten, erstellt von einem unabhängigen Sachverständigen, die sichere Basis. In dem Wertgutachten werden der Ist-Zustand des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge genau erfasst und eine Einschätzung zum Marktwert, Zeitwert, Wiedererbeschaffungswert gegeben.

Ja. Bitte vereinbaren Sie diesen unter der Telefonnummer 0871 76500 oder via E-Mail: info@sv-bauer.de.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Historie (Vollständiger Verlauf der Vorbesitzer vom Neukauf bis zum jetzigen Zeitpunkt)
  • Falls vorhanden: entwerteter Fahrzeugbrief, um die Vorbesitzer nachzuvollziehen
  • Scheckheft (Nachweis von vorgeschriebenen, durchgeführten Services)
  • Falls gegeben: Nachweise zu technischen Änderungen. Das können sein: eine Anbaubestätigung, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein Teilegutachten etc.

In der Regel ca. fünf Werktage.

Die Kosten sind abhängig vom Fahrzeugwert.

Hauptuntersuchung (HU)

Nein. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei, in der Regel brauchen Sie nicht lange zu warten.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Verbandskasten (nicht älter als 5 Jahre), Warndreieck, Warnwesten
  • Falls gegeben: Nachweise zu technischen Änderungen (wie Sonderräder, Tieferlegung). Das können sein: eine Anbaubestätigung, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein Teilegutachten etc.
  • Bei Nachprüfung bringen Sie bitte den Vorbericht mit.
  • Auf unserer HU-Checklisten für Pkw haben wir die Punkte zusammengestellt, die Sie vor der HU selbst überprüfen können.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Falls gegeben: Nachweise zu technischen Änderungen (wie Sonderlenker, Reifenfreigaben oder eine geänderte Abgasanlage). Das können sein: eine Anbaubestätigung, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), eine EG-Typgenehmigung etc.
  • Bei Nachprüfung bringen Sie bitte den Vorbericht mit.
  • Auf unserer HU-Checkliste für Krafträder haben wir die Punkte zusammengestellt, die Sie vor der HU selbst überprüfen können.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Verbandskasten (nicht älter als 5 Jahre), Warndreieck, Warnwesten
  • Falls gegeben: Nachweise zu technischen Änderungen (wie Sonderräder, Tieferlegung). Das können sein: eine Anbaubestätigung, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein Teilegutachten etc.
  • Bei Nachprüfung bringen Sie bitte den Vorbericht mit.

Für Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (CNG) ist zusätzlich zur regulären HU eine Gasanlagenprüfung (GAP) erforderlich. Diese umfasst eine Sicht-, Funktions- und Dichtigkeitsprüfung. Sind die CNG-Tanks nicht vollständig einsehbar, müssen sie freigelegt oder es muss eine Bescheinigung über ihre Unversehrtheit vorgelegt werden. Alternativ kann eine gültige GWP (Gas-Wiederholungsprüfung) eingereicht werden. Die Freilegung betrifft auch verdeckte Bauteile wie Tankhaltebänder und Einhausungen – dies kann nur von einem GAP-Fachbetrieb durchgeführt werden.

LPG- und LNG-Anlagen sind von dieser Regelung aktuell nicht betroffen.
Weitere Informationen zur Gasanlagenprüfung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Hauptuntersuchung.

 

Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I) und ggf. die Nachweise zu technischen Änderungen (Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse). Sie müssen keine Vollmacht mitgeben.

Die HU darf nicht überzogen werden. Für Pkw und Motorräder ist sie grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, muss laut Gesetz eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden – dafür sind 20% Aufschlag auf den HU Preis zu berechnen. Eine Rückdatierung der Prüfung findet nicht statt.

Falls Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist und sie in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld und Verkehrspunkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden – in diesem Fall können Sie von der Versicherung belangt werden.

Wenn Sie kein Kennzeichen haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere. Dazu gehören der Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I) und der Fahrzeugbrief (= Zulassungsbescheinigung Teil II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene HU die Zulassung abschließen.

Vor Ort: Wir akzeptieren Bargeld und deutsche Kredit- und Debitkarten (EC-Karten) ab 20,00 €, aber keine AMEX.

Änderungsabnahmen

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben. Ein Änderungsgutachten nach § 19/3 kann selbst dann erforderlich sein, wenn Nachweise zu technischen Änderungen wie eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), eine EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen.

Nein, Änderungsabnahmen sind von Montag bis Freitag ohne Termin möglich.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiges Prüfzeugnis. Gültige Prüfzeugnisse nach § 19 (3) StVZO sind z.B. ein Teilegutachten, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Europäische Betriebserlaubnis

Je nach Aufwand. Im Normalfall nicht länger als 30 Minuten.

Oldtimer-Einstufung

In der Richtlinie zum § 23 StVZO sind die Kriterien sehr übersichtlich ausgeführt. Diese sind immer auf dem neuesten Stand.

Für die Begutachtung an unserer KÜS-Kfz-Prüfstelle müssen Sie keinen Termin vereinbaren. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Falls gegeben: Nachweise zu technischen Änderungen (wie Sonderräder, Tieferlegung). Das können sein: eine Anbaubestätigung, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ein Teilegutachten etc.

Je nach Aufwand. In der Regel nicht länger als 45 Minuten.

Ja. Zeitgleich zur Untersuchung zur Oldtimereinstufung muss eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden – erst findet die HU statt, gleich im Anschluss die Begutachtung. Beide müssen vom selben Prüfingenieur durchgeführt werden. Eine Abgasuntersuchung (AU) benötigen Benziner ab Baujahr 01.07.1969, Diesel ab Baujahr 01.01.1977.

Öffnungszeiten
Servicenummer
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhrzeit
13:00 - 17:00 Uhr

Samstag
09:00 - 12:00 Uhr

Sonntag
geschlossen

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