Schadengutachten

Auf einen Blick: die Vorteile eines Schadengutachtens aus unserer Hand
- Unsere Unabhängigkeit ist Ihr Vorteil – wir arbeiten und bewerten objektiv.
- Sie haben mit einem unabhängigen Schadengutachten ein wesentliches Argument in der Hand, damit Ihnen der entstandene Schaden von der Versicherung ersetzt wird.
- Statt eines von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachters oder einem nicht bindenden Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt bieten wir eine präzise Einschätzung des Schadens und Restwerts an.
- Die Besichtigung des Unfall-Fahrzeugs kann in der Regel noch am selben Tag in unserer Prüfstelle erfolgen. Eine Aufnahme des Schadens bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch möglich.
Wir sorgen uns im Schadenfall um Ihre Ansprüche
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat man Vieles zu erledigen. Ärgerlich, wenn man trotz aller Mühe dann nicht seine vollen Ansprüche von der gegnerischen Versicherung erhält. Oft werden Geschädigte von der gegnerischen Versicherung mit dem Versprechen kontaktiert, den Schaden schnell, umfassend und kulant zu regulieren. Dies ist jedoch häufig nicht der Fall. Versicherungen sparen gerne auf Kosten des Geschädigten. Hier kommen wir als unabhängige Gutachter ins Spiel.
Fachlich kompetente Bewertung des Unfallschadens
Unser Sachverständigenbüro erstellt auf neutraler und unabhängiger Basis ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten, welches ein zentrales Element bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist.
Im Unterschied zu einem Wertgutachten wird
bei einem Schadengutachten zusätzlich eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass
Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Das Einschalten eines neutralen und objektiven Kfz-Gutachters sichert damit Ihre Ansprüche bis hin zu einer eventuellen Wertminderung des Fahrzeugs gegenüber der einzutretenden Versicherung.
Nutzen Sie unser Know-how
Ralf Perner von der IHK für Niederbayern in Passau öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständige für Kfz-Schäden und -Bewertung. Unsere Erfahrung und unser ausgezeichneter Ruf begründen sich darin, dass wir unsere Arbeit als Kfz-Sachverständige als BDSF-Mitglied auf höchstem Niveau und mit bester Ausbildung ausführen. Ständige Fort- und Weiterbildung, beste technische Ausrüstung, hoher Personalaufwand und jahrelanges Know-how sichern die Qualität unserer Tätigkeit.
Auf einen Blick: die Vorteile eines Schadengutachtens aus unserer Hand
- Unsere Unabhängigkeit ist Ihr Vorteil – wir arbeiten und bewerten objektiv.
- Sie haben mit einem unabhängigen Schadengutachten ein wesentliches Argument in der Hand, damit Ihnen der entstandene Schaden von der Versicherung ersetzt wird.
- Statt eines von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachters oder einem nicht bindenden Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt bieten wir eine präzise Einschätzung des Schadens und Restwerts an.
- Die Besichtigung des Unfall-Fahrzeugs kann in der Regel noch am selben Tag in unserer Prüfstelle erfolgen. Eine Aufnahme des Schadens bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch möglich.
Wertgutachten
Mit einem Wertgutachten vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf der sicheren Seite Kundenzufriedenheit 99 Prozent.
Das Wertgutachten als Nachweis des Fahrzeugwerts
Für die umfassende Ermittlung eines Vermögensbestandes bietet ein objektives Kfz-Wertgutachten, erstellt von einem unabhängigen Sachverständigen, die sichere Basis. In dem Wertgutachten werden der Ist-Zustand des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge genau erfasst und eine Einschätzung zum Kaufwert gegeben. Das Wertgutachten liefert eine gesicherte Grundlage für den Nachweis des Fahrzeugwerts für folgende Fälle:
- Als steuerlicher Nachweis, wenn das Fahrzeug aus der oder in die Firma übernommen werden soll
- Als steuerlicher Nachweis für das Finanzamt
- In Scheidungsfragen
- In Erbfragen
- In allen Fragen, wo der Fahrzeugwert gegenüber Ämtern nachgewiesen werden muss.
Anders als häufig gedacht, dient das Wertgutachten nicht dazu, den Wert eines Fahrzeugs festzulegen, wenn Sie dieses kaufen oder verkaufen wollen. Hier sind Preisspannen und Verhandlungsverläufe oft zu variabel, als dass gesichert ein Wert zugesagt werden kann.
Unsere Arbeit für das passgenaue Gutachten eines Fahrzeugs
Wir prüfen jedes Fahrzeug sorgfältig und bis zu den kleinsten Details. Hat die Karosserie Roststellen? Gibt es Verschleißerscheinungen? Funktioniert die Bordelektronik? Unsere unabhängigen Kfz-Sachverständigen machen sich ein genaues Bild über den Zustand Ihres Fahrzeugs, welches dann als Basis zur möglichst präzisen Wertermittlung dient.
Was wir für Sie tun:
- Erstellung von Wertgutachten
- Ermittlung des Marktwertes
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Ermittlung des Händlereinkaufswertes
- Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen, etc.
- Oldtimer-Bewertungen
Wertgutachten für Oldtimer
Als eigener Unterpunkt gelten Wertgutachten für Oldtimer. Zum Nachweis einer Versicherungssumme für Young- und Oldtimerversicherungen dient Ihnen das Wertgutachten als zuverlässige Basis. Auch bei einem Verkauf ist ein Kfz-Wertgutachten bei einem Oldtimer ein wesentliches Element – denn Oldtimer sind ungleich schwieriger für den Laien einzuschätzen als übliche Gebrauchtwagen. Schließlich ist auch für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls Ihr Fahrzeug durch uns dokumentiert.
Für die Wertermittlung bei Oldtimern ist besondere Sachkenntnis gefragt, denn Oldtimer unterliegen besonderen Regelungen und Anforderungen, die sich im Gutachten widerspiegeln sollten. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Anforderung an Oldtimer gelegt werden. In allen Fragen zur Wertermittlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen objektive und belastbare Ergebnisse zu liefern.

Was wir für Sie tun:
- Erstellung von Wertgutachten
- Ermittlung des Marktwertes
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Ermittlung des Händlereinkaufswertes
- Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen, etc.
- Oldtimer-Bewertungen
Wertgutachten für Oldtimer
Als eigener Unterpunkt gelten Wertgutachten für Oldtimer. Zum Nachweis einer Versicherungssumme für Young- und Oldtimerversicherungen dient Ihnen das Wertgutachten als zuverlässige Basis. Auch bei einem Verkauf ist ein Kfz-Wertgutachten bei einem Oldtimer ein wesentliches Element – denn Oldtimer sind ungleich schwieriger für den Laien einzuschätzen als übliche Gebrauchtwagen. Schließlich ist auch für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls Ihr Fahrzeug durch uns dokumentiert.
Für die Wertermittlung bei Oldtimern ist besondere Sachkenntnis gefragt, denn Oldtimer unterliegen besonderen Regelungen und Anforderungen, die sich im Gutachten widerspiegeln sollten. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Anforderung an Oldtimer gelegt werden. In allen Fragen zur Wertermittlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen objektive und belastbare Ergebnisse zu liefern.
Hauptuntersuchung

Unsere Tätigkeit als Prüfingenieure für Sie:
- Hauptuntersuchung für Pkw, Motorrad, Motorroller, Anhänger und Wohnwagen
- Gründliche, professionelle Untersuchung
- Überprüfung der Feinstaubplakette
- Keine Terminvereinbarung nötig, kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei
- Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Hauptuntersuchung inklusive Teiluntersuchung Abgas nach §29 StVZO
In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung für den Pkw daran erinnert, dass eine Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für die regelmäßig erfolgende Hauptuntersuchung ist der § 29 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Pkw zum Beispiel müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Unsere Prüfingenieure führen in unserer eigenen KÜS-Kfz-Prüfstelle oder ausgewählten Werkstätten Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO incl. Anteil Abgas und Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO im Namen und auf Rechnung der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) durch.
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Wir überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, hilft oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was unter Umständen Folgeschäden vermeiden kann.
Feinstaubplakette
Im Zuge der Hauptuntersuchung ist auch die Gültigkeit der an Ihrem Fahrzeug angebrachten Feinstaubplakette zu überprüfen. Älteren Fahrzeugen kann im Serienzustand nur eine rote oder gelbe Feinstaubplakette zugeteilt werden, was Fahrverbote in gewissen Regionen nach sich ziehen kann. Mit Hilfe des Rechners der KÜS können unsere KÜS-Prüfingenieure die für Ihr Fahrzeug gültige Feinstaubplakette ermitteln und zuteilen oder Sie dahingehend beraten, welche Maßnahmen Sie treffen können, um die grüne Feinstaubplakette zu erlangen.
Hauptuntersuchung für Motorrad, Anhänger und Wohnwagen
Auch Motorräder und Motorroller müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen* ist nach 36 Monaten die erste HU fällig, danach alle 24 Monate. Dasselbe gilt für Anhänger bis 750 Kilogramm. Anhänger über 750 Kilogramm bis 3,5 Tonnen* müssen alle 24 Monate zur HU. *zugelassenes Gesamtgewicht
Hauptuntersuchung für gasbetriebene Fahrzeuge
Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine alle zwei Jahre durchzuführende wiederkehrende Untersuchung an Fahrzeugen, die teilweise oder ausschließlich mit Erdgas (CNG) als Kraftstoff fahren. Sie wird als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Die Prüfung umfasst (1) eine Sichtprüfung der Anlage und der Befestigung der Bauteile, (2) eine Funktionsprüfung sowie (3) die Dichtigkeitsprüfung.
Grund für die neue Regelung
Bei Fahrzeugen mit CNG-Tanks besteht nach Erkenntnissen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) als zuständige Behörde für Produktsicherheit die Gefahr, dass die Metalltanks durch Korrosion bzw. Kunststofftanks durch Strukturänderungen geschwächt werden und dadurch beim Betanken bersten können. Daher gilt für die Prüfung seit 2025 eine neue Regelung.
Kernpunkte
- Sind die CNG-Tanks nicht vollständig einsehbar, muss das Fahrzeug entweder mit freigelegten CNG-Tanks vorgestellt werden oder es muss eine zusätzliche Bescheinigung der GAP-Stelle über die Schadens- bzw. Korrosionsfreiheit der CNG-Tanks vorgelegt werden.
- Alternativ kann eine gültige GWP (Gas-Wiederholungsprüfung) vorgelegt werden.
- Vollständig einsehbar beinhaltet auch die Freilegung dieser Bauteile einschließlich der Prüfung der von Tankhaltebändern und der Einhausung verdeckten Bereiche.
- Unter Umständen bedeutet dies eine komplette Deinstallation der Anlagenteile vom Fahrzeug und kann somit auch nur in einem entsprechenden GAP-Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Eine solche Freilegung ist unabhängig vom Werkstoff des Gasbehälters. Auch Strukturschäden bei Compositetanks müssen entsprechend beurteilt werden können.
Nicht betroffen von der Neuregelung
LNG- (flüssiges Erdgas) und LPG-Anlagen (flüssiges Autogas) sind aktuell von der Regelung des Entfernens von Tankbändern bzw. komplette Deinstallation nicht betroffen.
Unsere Tätigkeit als Prüfingenieure für Sie:
- Hauptuntersuchung für Pkw, Motorrad, Motorroller, Anhänger und Wohnwagen
- Gründliche, professionelle Untersuchung
- Überprüfung der Feinstaubplakette
- Keine Terminvereinbarung nötig, kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei
- Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben. Abnahmepflichtig sind unter anderem Änderungen am Kfz, die zur Gefährdung führen können, die das Abgas- oder Geräuschverhalten oder aber die Fahrzeugart verändern. Das trifft zum Beispiel bei Modifikationen an Rädern, Reifen, Fahrwerk oder auch bei einer Leistungsänderung zu.
Um die Änderungsabnahme durchzuführen, ist die Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses erforderlich. Gültige Prüfzeugnisse nach § 19 (3) StVZO sind z.B. Teilegutachten, ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder die Europäische Betriebserlaubnis.
Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO unterscheiden sich grundlegend von dem auch bekannten Vollgutachten nach § 21 StVZO (in Verbindung mit § 19(2) StVZO). Bei Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO ist es zwingend erforderlich, dass eine sog. gültige Prüfgrundlage (ABE, Teilegutachten, EG-Betriebserlaubnis o.ä.) vorliegt. Ist dies der Fall, können unsere KÜS-Prüfingenieure nach genauer Prüfung der Kombination aus Anbauteil und Fahrzeug einen Änderungsnachweis erstellen, den Sie dann je nach Vorgabe in Ihre Zulassungsbescheinigung übertragen lassen.
Oldtimer-Einstufung nach §23 StVZO

Eine positive Begutachtung setzt die Einhaltung folgender Mindestbedingungen voraus
- Ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage
- nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber das Fahrzeug darf nicht „verbraucht“ sein)
- wesentliche Teile dürfen nicht fehlen;
- keine erkennbaren Unfallrestschäden oder auch Zeichen unsachgemäßer Instandsetzung
- die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration
Wollen Sie für Ihr Schmuckstück eine Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Für die Einstufung ist ein Gutachten zur Oldtimer-Bewertung notwendig, welches unsere KÜS-Prüfingenieure mit fundierten Fachkenntnissen erstellen. Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle ein H- oder rotes 07-Kennzeichen erhalten. Vorab empfehlen wir einen Blick in die Richtlinie zum § 23 StVZO. Hier ist sehr übersichtlich ausgeführt, welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, um als Oldtimer eingestuft werden zu können. Somit können Sie sich langes und oft irreführendes Suchen in Internetforen sparen und sind immer auf dem neuesten Stand zum Thema Oldtimer-Bewertung.
Grundlegend gilt
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Wir stellen im Rahmen der Untersuchung und Oldtimer-Bewertung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Kriterien, so ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in der Regel nicht möglich. Sollten Sie Fragen rund um die Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO haben, rufen Sie uns gerne an. Auch für die Oldtimereinstufung gilt, dass Sie für die Begutachtung an unserer KÜS-Kfz-Prüfstelle keinen Termin vereinbaren müssen, sondern einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen können.
Eine positive Begutachtung setzt die Einhaltung folgender Mindestbedingungen voraus
- Ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage
- nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber das Fahrzeug darf nicht „verbraucht“ sein)
- wesentliche Teile dürfen nicht fehlen;
- keine erkennbaren Unfallrestschäden oder auch Zeichen unsachgemäßer Instandsetzung
- die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhrzeit
13:00 - 17:00 Uhr
Samstag
09:00 - 12:00 Uhr
Sonntag
geschlossen